Unser oberster Grundsatz ist es, tolerant und für alle Kinder offen zu sein, unabhängig von ihren persönlichen, sozialen, kulturellen und religiösen Voraussetzungen.
Unser Handeln ist bestimmt durch die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes:
Als Träger der Kinder und Jugendhilfe entwickeln wir unsere Qualität kontinuierlich weiter. Diese Verpflichtung ist in SGB VIII unter den §§79, 79a verankert. Eine solche Qualitätsentwicklungsvereinbarung hat die DRK-KiJu mit der Freien- und Hansestadt Hamburg abgeschlossen.
Die Qualitätsentwicklung geschieht im dialogischen fortlaufenden Prozess mit den zuständigen Behörden und Ämtern. Ein solches dialogisches Verfahren berücksichtigt, dass die Entwicklung von Qualität ein fortlaufender, partizipativer Prozess ist, der nie abgeschlossen wird und sich stetig weiter entwickelt.
Im Vordergrund jeglicher Qualitätsmerkmale stehen immer die Sicherung der Rechte der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen und ihr Schutz vor Gewalt. Hierzu haben wir festgelegte Standards, sowohl beim Prozess der Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) als auch bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Hilfeplanverfahren.
Wir haben ein Personalmanagementsystem entwickelt, indem die fachliche und persönliche Entwicklung kontinuierlich gefördert wird. Hierzu gehören unter anderem regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen.
„Die Qualitätsentwicklung ist eine gemeinsame Aufgabe der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Es gelten die im Hamburger Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII vom 1.5.2008 und dem Änderungsvertrag vom 1.1.2015 in §§ 8, 9 genannten Grundlagen und Verfahren.“
Auszug aus der gültigen Qualitätsentwicklungsvereinbarung 2018.
Hier finden Sie die abgeschlossenen Vereinbarungen.