Alle Kinder berufstätiger Eltern erhalten in Hamburg einen Kita-Gutschein. Für alle Kinder gilt ein beitragsfreier Rechtsanspruch auf 5-stündige Betreuung incl. Mittagessen vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung!
Für die Kita-Betreuung Ihres Kindes benötigen Sie in Hamburg einen Kita-Gutschein, auf dem festgelegt ist, wie viele Stunden Kita-Betreuung Sie für Ihr Kind erhalten, welche Kosten die Stadt Hamburg dafür übernimmt und welchen Elternbeitrag Sie leisten müssen. Der Elternbeitrag hängt ab von der Familiengröße, dem Einkommen, der täglichen Betreuungszeit.
Der von Ihnen zu leistende Eigenanteil (Elternbeitrag) wird von der Behörde berechnet und auf dem Gutschein ausgewiesen.
Bitte richten Sie die Anträge an ihr zuständiges Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung. Dort werden Sie in allen Fragen der Kindertagesbetreuung beraten. Sie erhalten Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind und es wird die von Ihnen zu leistende Kostenbeteiligung berechnet.
Falls Sie Informationen über die notwendigen Unterlagen zur Berechnung des Einkommens benötigen, erhalten Sie diese ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung. Entsprechende Erläuterungen finden Sie auch in der Broschüre "Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Förderung Ihrer Kinder" auf den Seiten 5 bis 10.
Sie können hier Ihren voraussichtlichen monatlichen Elternbeitrag einschätzen. Die Monatsbeiträge sind durch eine Rechtsverordnung der Stadt Hamburg festgelegt. Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Berechnung nur durch die für Sie zuständige Abteilung Kindertagesbetreuung vorgenommen werden kann.
Für die Verabreichung von Medikamenten gilt: Nur medizinisch unvermeidliche und organisatorisch nicht auch durch die Personensorgeberechtigten durchführbare Medikamentengaben dürfen durch unterwiesene pädagogische Fachkräfte erfolgen. Es muss eine aktuelle schriftliche Medikation (Verordnung) des Arztes mit Vorgaben bezüglich der Dosierung sowie eine schriftliche Einerverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegen. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular.