Service

Service der DRK KiJu


Was sind Hilfen zu Erziehung?

Hilfen zur Erziehung sind Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Sie richten sich an Familien, Kinder und junge Menschen, die in problematischen Lebenslagen oder Krisen Hilfe benötigen. Hilfen werden unterschieden nach Hilfen innerhalb der Familie (ambulante Erziehungshilfen) und Hilfen außerhalb der Familie (stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen).

Das Hauptziel unserer Angebote besteht darin, die Kinder und Jugendlichen in ein soziales Umfeld zu integrieren, welches ihnen gute Entwicklungsmöglichkeiten und eine eigenständige, dabei realistische Lebensführung und Perspektivplanung ermöglicht. Dies betrifft die Bereiche Schule, Ausbildung, Wohnung, Freunde, soziale Netze und die Sicherung der materiellen Lebensgrundlagen. An erster Stelle wollen wir eine vertrauensvolle Beziehung mit den Kindern und Jugendlichen aufbauen, sie auf ein selbständiges Leben vorbereiten und ihre persönlichen Stärken fördern. Wir legen Wert darauf, die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien aktiv an der Gestaltung ihrer Erziehungshilfe zu beteiligen und mit ihnen gemein-sam ihr Leben zu gestalten.

Die DRK-KiJu bietet hier in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und den Familien unterschiedliche stationäre und ambulante Unterstützungsangebote an.


Zugänge zu den Wohngruppen

Die stationäre Unterbringung in einer Wohngruppe erfolgt nach § 34 ff SGB VIII, wenn die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen in der Herkunftsfamilie nicht gewährleistet ist. Voraussetzung für die Unterbringung in einer unserer Wohngruppen ist ein Antrag des Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt. Die Kinder und Jugendlichen sollen möglichst im bisherigen Sozialraum weiterleben können.

Das zuständige Jugendamt verfügt, bei festgestelltem Bedarf, den Einzug in eine stationäre Wohngruppe. Im Anschluss lernen die Sorgeberechtigten und das Kind der Jugendliche die Wohngruppe kennen. Wenn sich die Sorgeberechtigten, die unterzubringenden Kinder/ Jugendlichen und die Wohngruppe füreinander entscheiden, kann mit Zustimmung des zuständigen Amt für soziale Dienste, das Kind/Jugendliche in die Wohngruppe einziehen. Gemeinsam in einem Hilfeplanverfahren werden Entwicklungsziele festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft.


Behördenfinder

Hier finden Sie die Kontaktdaten ihres zuständigen Jugendamtes: